olli
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8. Januar 2012 um 23:44
Brandungsfelsen
Beiträge600Mitglied seitDienstag Oktober 12, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 15, 2012
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8. Januar 2012 um 23:45
Guten Tag,
wisst ihr zufällig, welche frist ich beachten muss, wenn ich dem vermieter einwände gegen die betriebskostenendabrechnung mitteilen will? es handelt sich um unstimmigkeiten bei der anzahl der in der immobilie lebenden personen in bezug auf die müllgebühren.
Brandungsfelsen
Beiträge600Mitglied seitDienstag Oktober 12, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 15, 201223 8. Januar 2012 um 23:45
Hallo Olli,
laut § 556 III Satz 5, 6 BGB hat der Mieter Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung dem Vermieter innerhalb eines Jahres nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist können Einwendungen ausnahmsweise nur noch dann geltend gemacht werden, wenn der Mieter die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten hat.
Eine kostenfreie Vorlage zum Widerufsschreiben gegen die Betriebskostenabrechnung findet man HIER