annette
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13. Januar 2012 um 23:30
Brandungsfelsen
Beiträge600Mitglied seitDienstag Oktober 12, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 15, 2012
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13. Januar 2012 um 23:32
Guten Tag,
laut vertrag steht mir ein rücktrittsrecht zu. nun ist es allerdings so, dass ich den vertrag noch nicht erfüllt, also noch nicht bezahlt habe. wieso muss ich dann eigentlcih zurücktreten? welche folgen hätte das für mich?
Brandungsfelsen
Beiträge600Mitglied seitDienstag Oktober 12, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 15, 201223 13. Januar 2012 um 23:32
Hallo Annette,
beim Rücktritt handelt es sich um ein Gestaltungsrecht, also ein Recht, das es ermöglicht beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen nachträglich den Vertrag abzuändern.
Wenn du den Rücktritt wirksam ausführst sind die Rechtsfolgen gem. § 346 BGB einfach die, dass ein Rückgewährschuldverhältnis entsteht. Wenn du die Geldforderung noch nicht erfüllt hast, dann erlischt der Anspruch deines Vertragspartners auf Bezahlung der Geldsumme (entstanden aus § 433 II).
Solltest du schon Leistungen erbracht haben, müssen diese zurückgegeben werden bzw. Wertersatz geleistet werden.