fritzie
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13. Januar 2012 um 23:34
Brandungsfelsen
Beiträge600Mitglied seitDienstag Oktober 12, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 15, 2012
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13. Januar 2012 um 23:37
Guten Tag,
ich habe einen technischen gegenstand erworben. nun ist es so, dass ich mit der qualität und den funktionen nicht zufrieden bin. im vertrag steht, dass ich eine "sachmängelgewährleistung " habe.
nun frage ich mich, wann ein sachmangel vorliegt.
weiß jemand bescheid?
Brandungsfelsen
Beiträge600Mitglied seitDienstag Oktober 12, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 15, 201223 13. Januar 2012 um 23:37
Hallo,
ein Sachmangel i.S.d. § 434 BGB liegt dann vor, wenn der technische Gegenstand eine andere als die vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Dazu zählen physische Merkmale sowie gewisse Eigenschaften (z.B. ist das Bild nicht wirklich ein "van Gogh" sondern gefälscht).
Wurden keine Vereinbarungen darüber geschlossen richtet sich die Gewährleistung danach, ob sich das Gerät für die vorausgesetzte bzw. gewöhnliche Verwendung eignet.
Dem gleichgestellt ist eine fehlerhafte Montage oder eine schlechte Montageanleitung (sog. "IKEA-Klausel") sowie die Lieferung einer komplett anderen Sache.