hanni¶¡
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15. Januar 2012 um 21:50
Brandungsfelsen
Beiträge600Mitglied seitDienstag Oktober 12, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 15, 2012
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15. Januar 2012 um 21:51
Guten Tag,
meine tochter hat sich letzte woche einfach so ein handy (samsung star für 90 euro) gekauft. sie ist 14 jahre alt. das geld dafür hat sie mir geklaut. ich weiß nicht, was da in sie gefahren ist, sie hat sowas noch nie gemacht.
ich möchte sie natürlich auf keinen fall ungestraft davon kommen lassen und frage mich deshalb, ob wir das handy zurückgeben können und die 90 euro wiederverlangen können?
Brandungsfelsen
Beiträge600Mitglied seitDienstag Oktober 12, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 15, 201223 15. Januar 2012 um 21:51
Hallo,
ja, das kannst du tun. Deine Tochter ist Minderjährig und kann daher (außer im Rahmen ihres Taschengeldes) keine Kaufverträge ohne deine Zustimmung abschließen. Gem. § 108 BGB hängt die Wirksamkeit des Vertrages nun von deiner Genehmigung ab. Verwehrst du sie, ist der Vertrag nicht zu Stande gekommen (nichtig) und du kannst dein Geld gem. § 812 ff. BGB zurückverlangen.