Hallo,
ja, das kannst du. Eigentlich kannst du, weil du ja noch minderjährig bist, keine Rechtsgeschäfte tätigen. Wenn du aber etwas mit deinem Taschengeld oder dem Geld, das dir jemand anders überlassen hat (z.B. Weihnachtsgeld von den Großeltern), kaufst, ist der Kaufvertrag auch wirksam. Kannst ja mal im § 110 BGB nachsehen.