Schiffsuntergang Costa Concordia

G, - 15. Januar 2012 um 21:58
 mankowitz - 15. Januar 2012 um 22:17
Guten Tag,

ich war Passagier auf der Costa Concordia. Nun wurde die Reise ja bereits am ersten Urlaubstag abgebrochen. Ich will mein Geld zurück. Geht das?
Außerdem will ich Schmerzensgeld, ich träume seit dem Unglück jede Nacht von der Katastrophe.
Brauche ich einen Anwalt, und kann ich diese Ansprüche durchsetzen? Wo finde ich entsprechende Paragraphen dazu?

Danke,
G.
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1 Antwort

Guten Tag,

nach deutschem Recht könnte ich Ihnen das alles beantworten. Die Sache ist aber etwas komplizierter. Sie müssen erst das anwendbare Recht herausfinden. Schließlich ist die Kreuzfahrtgesellschaft italienisch, das Unglück passierte im Hoheitsgebiet Italiens etc.

Nach den paar Regeln zum internationalen Privatrecht die ich kenne, denke ich aber, dass deutsches Recht anwendbar ist, wenn Sie Verbraucher sind.

Fragen Sie einen Experten/Anwalt und falls deutsches Recht anwendbar ist, kann ich Ihnen gern nähere Auskunft geben.

Die Reederei lässt aber in dieser Situation sicher mit sich verhandeln. Versuchen Sie es doch zunächst dort