Guten Tag,
ich habe mich über den preis meines neuen autos geirrt. mit all den extras kam es am ende viel teurer, als ich anfänglich dachte. nun kann ich es doch nicht mehr finanzieren und möchte deshalb gerne anfechten. welche paragraphen kann ich zitieren?
danke
eriQ
laut Rechtsprechung kannst du, wenn du aufgrund des Kaufpreises anfechten möchtest, dies nicht über den § 119 BGB tun. Das gilt als reiner Motivirrtum (wenn überhaupt) und nicht als Eigenschaft über die Sache gem. § 119 II BGB.