Guten Tag,
in unserer Verwandtschaft ist folgendes passiert: ein Kind wurde enterbt und zusätzlich hat der Versorbene Vater kurz vor seinem Tode den größten Teil seines Vermögens an diejenige verschenkt, die er auch als Alleinerbin eingesetzt hat! Was bedeutet das jetzt für das Kind? Hat es nur Anspruch auf diesen winzig geringen Teil? Es ist ca 1/25 des ursprünglichen Wertes des Vermögens. Danke für hilfreiche Kommentare
dieses Kind hat einen Pflichtteilergänzungsanspruch. Der Pflichtteil (=Hälfte des
gesetzl. Erbteils) steht im zu und für die Berechnung werden auch Schenkungen vor dem Tod berücksichtigt.
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