Eine Frage zum Erbrecht: wenn deutscher Staatsangehöriger in Liechtenstein lebt und dort stirbt. Kann er testamentarisch bestimmen, dass liechtensteinisches Recht anzuwenden ist? Nach dem Recht würde der deutschen Ehefrau nämlich nichts zustehen.
Hallo. Das kann ich mir zwar nicht wirklich vorstellen, aber: nein! Nach geltendem Recht kann ein Deutscher (der nicht auch die liechtentsteinische Staatsangehörigkeit besitzt) nicht einfach das fremde Recht bestimmen, auch wenn er jahrelang dort gewohnt hat