Dann wird der Zugewinn ganz normal ausgeglichen und nicht wie sonst im Erbfall durch Erhöhung des Erbteils des überlebenden Ehegatten! Kann günstiger, kann aber auch ungünstiger sein. Hängt von den Vermögensverhältnissen ab.Mehr dazu liest man in https://www.recht-finanzen.de/contents/1136-zugewinnausgleich-im-todesfall