Ich habe von dieser Erbrechtsverordnung gehört, die die EU erlassen hat. Danach ist auf den Nachlass einer Person angeblich das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthaltes anzuwenden. Ich habe vor meinen Lebensabend auf Mallorca zu verbringen. Kann ich verhindern, dass ich jetzt nach einem spanischen Recht beerbt werden muss??
Hallo,
davon habe ich auch gehört. Eine ganz interessante Materie. Es handelt sich allerdings bisher nur um einen Vorschlag. Der wurde auch bereits mehrfach abgeändert. Das von Ihnen beschriebene Beispiel wäre tatsächlich so der Fall. Allein durch den gewöhnlichen Aufenthalt könnte sich das anwendbare Recht wandeln. Das ist natürlich ein schwerer Schlag für viele, speziell wenn sie es vorher nicht wissen. Das wird eben derzeit rauf und runter diskutiert.