Deutsche Staatsbürgerschaft wieder haben.

Gelöst
katoussi - 24. Januar 2012 um 14:39
 katoussi - 25. Januar 2012 um 12:41
Guten Tag,
Mein Vater ist am 14.01.1950 in Deutschland geboren. Doch wurde er von einer tunesischen Familie offiziell adoptiert , denn seine Mutter im Sterbebett lag.
Nun möchte er jetzt seinen leiblichen Vater beziehungsweise seine anderen Geschwister ausfindig machen und seine deutsche Staatsbürgerschaft wieder haben.
Wie sollen wir denn vorgehen?
PS: Wir leben zur Zeit in Tunesien.
Auf Hinweise/ Ratschläge freuen wir uns dankend.
L.G

1 Antwort

Hallo !

Dein Anliegen ist richtig kompliziert. Ich habe bisschen gegoolt und habe dir die Antwort in einem weiteren Forum raus kopiert.

Es ist - bei Vorliegen gewisser Voraussetzungen - tatsaechlich moeglich, wieder eingebuergert zu werden. Die US Staatsangehoerigkeit muesste man aber wahrscheinlich wieder abgeben.

Der erste Gang fuehrt tatsaechlich am besten zur deutschen Botschaft bzw. zu einem dt. Generalkonsulat.

Und vorher kann man alles schon mal auf den webseiten nachlesen:

Einbürgerung für Personen aus dem Ausland gem. § 13 Staatsangehörigkeitsgesetz - StAG
Für wen trifft § 13 StAG zu?
Eine Einbürgerung gemäß § 13 StAG kommt in Betracht, wenn Sie
· früher deutscher Staatsangehöriger waren
· oder von einer Person abstammen, die Deutscher ist oder früher Deutscher war.
Die (frühere) deutsche Staatsangehörigkeit muss nachgewiesen werden.

Unter welchen Voraussetzungen kann ich eingebürgert werden?
Eine Einbürgerung gemäß § 13 StAG stellt immer eine Ermessensentscheidung dar, ein Anspruch auf Einbürgerung besteht nicht. Im Rahmen dieser Ermessensentscheidung wird geprüft, ob ein öffentliches Interesse an der Einbürgerung besteht. Dabei sind auch ausländerrechtliche oder vertriebenenrechtliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen.
Ihre persönlichen Wünsche und/oder wirtschaftlichen Interessen an der Einbürgerung können ein öffentliches Interesse nicht begründen.

Ob ein öffentliches Interesse besteht, beurteilt sich grundsätzlich nach folgenden Gesichtspunkten:

· Unterhaltsfähigkeit:
Es ist erforderlich, dass Sie auch nach einer Übersiedlung nach Deutschland in der Lage sind, Ihren Lebensunterhalt ohne staatliche Hilfe (Sozialhilfe) zu bestreiten. Dies beinhaltet auch eine ausreichende Absicherung gegen Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit und für das Alter. Wenn Sie verheiratet sind, wird das Familieneinkommen/ Familienvermögen berücksichtigt.

· Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache:
Diese liegen vor, wenn Sie sich im täglichen Leben einschließlich der üblichen Kontakte mit deutschen Behörden sprachlich zurecht finden und mit Ihnen ein Ihrem Alter und Bildungsstand entsprechendes Gespräch geführt werden kann. Dazu gehört auch, dass sie deutschsprachige Alltagstexte verstehen und mündlich wiedergeben können.

· Vermeidung von Mehrstaatigkeit
Grundsätzlich ist bei einer Einbürgerung die bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben.
Sollte dies für Sie nicht in Betracht kommen, muss für den Einzelfall geprüft werden, ob eine Ausnahme möglich ist. Ggf. sollten Sie daher ausführlich begründen, warum Sie nicht auf Ihre bisherige Staatsangehörigkeit verzichten wollen.

· Bindungen an Deutschland:
Eine Einbürgerung kommt grundsätzlich nur in Betracht, wenn Sie Bindungen an Deutschland besitzen, die insgesamt eine Einbürgerung rechtfertigen. Dies kann der Fall sein, wenn Sie zu Deutschland in mehrfacher Hinsicht nähere Beziehungen unterhalten.
Beispiele für solche Beziehungen können u.a. sein: bestehende oder frühere Ehe/Lebensgemeinschaft mit einem Deutschen, längere Aufenthalte in Deutschland, Eigentum an Immobilien oder Wohnung zur eigenen Nutzung in Deutschland, Ansprüche aus Renten- oder Versicherungsleistungen bei deutschen Versicherungsträgern, deutsche Volkszugehörigkeit, Besuch deutscher Schulen oder anderer Ausbildungsstätten, Zugehörigkeit zu deutschen Vereinigungen, Tätigkeit im deutschen öffentlichen Dienst oder in deutschen Unternehmen, besondere Verdienste für Deutschland.
Sie sollten daher Ihren Antrag ausführlich begründen.

· Erfüllen der staatsbürgerlichen Voraussetzungen
Einbürgerungsbewerber, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, müssen ein Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung und eine Loyalitätserklärung abgeben.

Was muss ich tun, wenn ich einen Einbürgerungsantrag stellen möchte?

Bitte reichen Sie Ihren Einbürgerungsantrag bei der deutschen Auslandsvertretung ein, die für Ihren Wohnort zuständig ist. Das Formular finden Sie unten zum herunterladen.
Bei der Auslandsvertretung werden Ihre Angaben und Unterlagen überprüft und anschließend mi
t einer Stellungnahme an das Bundesverwaltungsamt geschickt

Weitere Infos hier:
http://www.germany.info/relaunch/info/c ... nship.html
Quelle: http://www.germanicans.com/viewtopic.php?f=6&t=1093
Viel Glueck!
Danke schön Karlos...))
Lieben Gruß