Belgische und deutsche Staatsbürgerschaft?

Gelöst
CELIO - Geändert am 15. Dezember 2018 um 05:38
 CELIO - 25. Januar 2012 um 12:39
Guten Tag,

kurze Frage: Meine Mutter ist Deutsche, mein Vater ist Belgier. Da ich hier geboren wurde, habe ich die deutsche Staatsbürgerschaft. Die Frage lautet jetzt, ob ich dazu die belgische Staatsbürgerschaft beantragen darf. Wenn ja, an wen soll ich mich wenden?
Danke für eure Hilfe im Voraus.

2 Antworten

Puh, schwierige Frage.

Wende dich doch mal an die belgischen Behörden, diejenigen, die für "Personenstandssachen" oder so ähnlich zuständig sind. Ich glaube nämlich, dass du beide Staatsangehörigkeiten beantragen kannst. Das war zumindest früher so. Kann aber gut sein, dass sich das im Zuge der zunehmenden Europäisierung geändert hat.
Danke Joni der Rückmeldung)))
VAN DAMM Beiträge 110 Mitglied seit Mittwoch November 2, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Januar 24, 2014 1
25. Januar 2012 um 09:47
Hallo !

Ich zitiere:
"
Belgische Staatsbürgerschaft
Es gibt vier Möglichkeiten, die belgische Staatsangehörigkeit zu erlangen:

Nationalitätserklärung für Ausländer, die

in Belgien geboren wurden und seitdem hier ihren Hauptwohnsitz haben
im Ausland geboren wurden, von denen ein Elternteil zum Zeitpunkt der Erklärung belgischer Staatsbürger ist
seit mindestens 7 Jahren Ihren legalen Hauptwohnsitz in Belgien haben und die zum Zeitpunkt der Erklärung die Erlaubnis haben, sich für unbegrenzte Zeit in Belgien aufzuhalten oder sich niederzulassen.

Der Antrag muss beim Standesamt des Wohnsitzes gestellt werden.

Einfache Option für

Kinder, die in Belgien geboren sind
Adoptierte Kinder, die im Ausland geboren sind, von denen ein Elternteil zum Zeitpunkt der Erklärung Belgier ist
Kinder, die im Ausland geboren sind, von denen ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt Belgier war
Kinder, die vor ihrem 6. Lebensjahre mindestens 1 Jahr lang ihren Hauptwohnsitz bei einem Erziehungsberechtigten in Belgien hatten

Zum Zeitpunkt der Optionserklärung muss der Betroffene:

Mindestens 18 und höchstens 21 Jahre alt sein,
In den 12 letzten Monaten vor der Erklärung seinen Hauptwohnsitz in Belgien haben
Im Alter von 14 bis 18 Jahren oder während 9 Jahren seinen Hauptwohnsitz in Belgien gehabt haben

Der Antrag muss beim Standesamt des Wohnsitzes gestellt werden bzw. beim Konsulat oder der Botschaft, wenn der Betroffene seinen Hauptwohnsitz im Ausland hat.


durch Heirat mit einem(r) Belgier(in)

Der Betroffene muss einen Antrag stellen und zum Zeitpunkt dieses Antrags mit seinem belgischen Lebenspartner zusammenwohnen und je nach Status seines Aufenthaltes bereits für eine gewisse Dauer mit ihm zusammengelebt haben.

Beide Ehepartner müssen zum Zeitpunkt des Antrags:

entweder seit der Heirat mindestens 3 Jahre lang zusammen in Belgien gewohnt haben, wenn der Ausländer nicht über eine Aufenthaltserlaubnis für mehr als 3 Monaten verfügt
oder seit der Heirat mindestens 6 Monate lang zusammen in Belgien gewohnt haben, wenn der ausländische Partner seit mehr als 3 Jahren über eine Aufenthaltsgenehmigung für mehr als 3 Monate verfügt.

Der Antrag muss beim Standesamt des Wohnsitzes gestellt werden bzw. beim Konsulat oder der Botschaft, wenn der Betroffene seinen Hauptwohnsitz im Ausland hat.

Naturalisierung

Die Naturalisierung ist eine von der Abgeordnetenkammer gewährte Gunst, nicht ein Recht.
Voraussetzung ist, dass der Betroffene mindestens seit 3 Jahren seinen Hauptwohnsitz in Belgien hat. Für Staatenlose und anerkannte Flüchtlinge ist diese Frist auf 2 Jahre verkürzt.

Die Antragsformulare sind im Standesamt erhältlich.

Der Antrag kann direkt an die Abgeordnetenkammer gerichtet werden:

Greffier der Abgeordnetenkammer
Dienst Einbürgerungen
Boulevard du Régent 35
1000 Bruxelles"
L.G
hab vielen Dank Van Damm deiner Hilfe))
L.G