Praxiserfahrung

david r. - 24. Januar 2012 um 22:20
 old friend - 24. Januar 2012 um 22:30
Guten Tag,
ich möchte gerne eine ausbildung als filmtechniker machen. in der stellenausschreibung steht geschrieben, dass man dafür mindestens 3 monate praxiserfahrung haben muss.
weiß jemand, ob im gesetz irgendwo angaben gemacht werden, was man unter praxiserfahrung versteht (feste stellen, jobs, praktika, volontariat??).
danke

1 Antwort

Hi
ich kenne keine gesetzliche Definition von "Praxiserfahrung" aber alle deine Beispiele müssten darunter fallen.

Ich kenne eine Definition aus meiner Prüfungsordnung von "praktischer Studienzeit"
habt ihr auch eine PRüfungsordnung? Dann steht es dort drin

sonst einfach ebim Prüfungsamt oder der Studienberatung nachfragen
alles gute =)