Guten Tag,
ich möchte gerne eine ausbildung als filmtechniker machen. in der stellenausschreibung steht geschrieben, dass man dafür mindestens 3 monate praxiserfahrung haben muss.
weiß jemand, ob im gesetz irgendwo angaben gemacht werden, was man unter praxiserfahrung versteht (feste stellen, jobs, praktika, volontariat??).
danke