Erbschein?

franzi - 25. Januar 2012 um 23:11
Brandungsfelsen Beiträge 600 Mitglied seit Dienstag Oktober 12, 2010 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 15, 2012 - 25. Januar 2012 um 23:12
Guten Tag,

was versteht man unter einem erbschein? ist das so was ähnliches wie ein testament oder ein vermächtnis?

danke
franzi

1 Antwort

Brandungsfelsen Beiträge 600 Mitglied seit Dienstag Oktober 12, 2010 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 15, 2012 23
25. Januar 2012 um 23:12
Hallo!

Nein, da verwechselst du alles. Du vergleichst Äpfel und Birnen, beides Obst, hat aber auch nicht wirklich viel miteinander zu tun ;)
Aaalso:
Der Erbschein ist ein Zeugnis, welches das Nachlassgericht dem Erben auf dessen Antrag ausstellt, um ihm sein Erbrecht zu bescheinigen (§ 2353 BGB). Der Erbe erhält also eine Art "Erbenausweis", der ihm bei der Geltendmachung seiner Rechte als Erbe zum Beweis seiner Erbenstellung dient.
Das Vermächtnis ist im BGB definiert: wenn der Erblasser durch Testament einem anderen einen Vermögensvorteil zuwendet, ohne ihn als Erben einzusetzen (§ 1939 BGB).

Lg, B.