franzi
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25. Januar 2012 um 23:11
Brandungsfelsen
Beiträge600Mitglied seitDienstag Oktober 12, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 15, 2012
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25. Januar 2012 um 23:12
Guten Tag,
was versteht man unter einem erbschein? ist das so was ähnliches wie ein testament oder ein vermächtnis?
Brandungsfelsen
Beiträge600Mitglied seitDienstag Oktober 12, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 15, 201223 25. Januar 2012 um 23:12
Hallo!
Nein, da verwechselst du alles. Du vergleichst Äpfel und Birnen, beides Obst, hat aber auch nicht wirklich viel miteinander zu tun ;)
Aaalso:
Der Erbschein ist ein Zeugnis, welches das Nachlassgericht dem Erben auf dessen Antrag ausstellt, um ihm sein Erbrecht zu bescheinigen (§ 2353 BGB). Der Erbe erhält also eine Art "Erbenausweis", der ihm bei der Geltendmachung seiner Rechte als Erbe zum Beweis seiner Erbenstellung dient.
Das Vermächtnis ist im BGB definiert: wenn der Erblasser durch Testament einem anderen einen Vermögensvorteil zuwendet, ohne ihn als Erben einzusetzen (§ 1939 BGB).