DONNA
-
27. Januar 2012 um 12:40
Brandungsfelsen
Beiträge600Mitglied seitDienstag Oktober 12, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 15, 2012
-
27. Januar 2012 um 12:44
Guten Tag,
ich möchte meinen beiden kindern gerne etwas vererben. wann müssten wir dann erbschaftssteuer zahlen? und MUSS man diese steuer zahlen oder gibt es freibeträge?
Brandungsfelsen
Beiträge600Mitglied seitDienstag Oktober 12, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 15, 201223 27. Januar 2012 um 12:44
Hallo, Erbschaftssteuer muss immer dann bezahlt werden, wenn ein "Erwerb von Todes wegen" eintritt. Dies ist gemäß § 13 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) insbesondere der Fall, wenn ein Erwerb aus folgenden Gründen vorliegt:
durch Erbanfall;
durch Vermächtnis;
auf Grund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs oder auf Grund dessen, was als Abfindung für einen Verzicht hierauf gewährt wird.
durch Schenkung auf den Todesfall;
eines Vermögensvorteils aufgrund eines vom Erblasser geschlossenen Vertrages (z.B. Lebensversicherung).