mein mann hat - hochtrabend wie er manchmal sein kann - seinem patenkind ein auto zum 18. versprochen.ich habe es damals nicht ernst genommen, aber mittlerweile macht er schon den führerschein und ich befürchte, dass er das versprechen einfordern wird
die sache ist nur, dass wir uns ein so großes geschenk derzeit überhaupt nicht leisten können
haben wir uns da juristisch zu weit aus dem fenster gelehnt?
Guten Tag. Es ist so, dass man ein Schenkungsversprechen notariell beurkunden lassen muss, damit es gültig ist. Ansonsten ist eine Schenkung wirksam, wenn sie bewirkt wird. Wenn er das Auto bisher nur mündlich versprochen hat, sind sie beide rechtlich nicht gebunden.