Wir möchten unserer Tochter das Haus schenken, so lange wir noch bei Verstand sind. Aber wir möchten trotzdem noch bis zu unserem Tod darin wohnen bleiben dürfen. Gibt es einen Weg wie wir das fest ausmachen können? Reicht es, wenn wir einen Vertrag aufschreiben?
Das reicht nicht ganz. Sie müssen diesen Vertrag auch noch notariell beurkunden lassen. Was Sie möchten nennt sich Nießbrauchsrecht. Das sollten Sie gleichzeitig mit dem Schenkungsvertrag machen. Der Notar berät Sie dann umfassend