hey, der arbeitgeber muss alles erstatten, was auf einer dienstreise zu dienstlichen zwecken ausgegeben wurde (sog. spesen) also spritkosten zum termin, abnutzung des pkw (sofern es der des mitarbeiters war), usw.
das heißt aber nicht, dass man mal eben ins sternerestaurant essen gehen kann, wenn das nicht betrieblich nötig war.ohne geschäftspartner kann man schließlich auch an der raststätte halten