Guten Tag,
wenn ich jemanden beauftrage einen teil der arbeit zu erledigen die eigentlich ich machen sollte (zeitungsaustragen) wie ist das dann, wenn mein ersatzmann mist baut (also fast die hälfte der zeitungen nicht austrägt).kann mich mein arbeitgeber deswegen abmahnen?
Hallo. Davon gehe ich aus. Du hast deinem Arbeitgeber die ordnungsgemäße Erbringung der Leistung "Zeitungsaustragen" geschuldet. Wenn du diese Leistung nicht selber erbringst und jemand anderen hinzuziehst, dann läuft das auf deine Kappe, wenn er Mist baut