Ein ehemaliger Mieter von mit schuldet mir noch einen großen vierstelligen Betrag an Mietrückständen. Er sagt immer er sei jetzt mittellos und das Amt würde ihm seine neue Wohnung zahlen. Ich weiß aber nicht ob ich das glauben kann. Schließlich weiß ich genau, dass er arbeitet.
Hallo. Wenn er nicht ehrenamtlich arbeitet sondern auch Geld enthält, dann können Sie bei seinem Arbeitgeber eine Lohnpfändung durchsetzen. Wenn sein Einkommen aber unterhalb der Pfändungsfreigrenze liegt, dann bekommen Sie auch in diesem Falle nichts.