Grundbucheinsicht

Jasper - 2. Februar 2012 um 20:30
 geo784 - 5. Dezember 2013 um 16:32
Guten Tag,

darf man als kaufinteressierter einsicht in das grundbuch nehmen?ich würde gern wissen ob das grundstück schon abbezahlt ist
danke

2 Antworten

das darf man nur, wenn ein "berechtigtes interesse" vorliegt
sie könnten doch erst einmal klingeln und den eigentümer fragen, ob er überhaupt verkaufen möchte
sonst bringen ihnen diese informationen ohnehin nichts
Guten Abend Jasper!
Ich kann meinem Vorredner nur das Recht geben. Sie müssen Ihr berechtigtes Interesse nachweisen. Beim Kaufinteresse kann Ihnen der Käufer eine schriftliche Einverständniserklärung abgeben;