das darf man nur, wenn ein "berechtigtes interesse" vorliegt
sie könnten doch erst einmal klingeln und den eigentümer fragen, ob er überhaupt verkaufen möchte
sonst bringen ihnen diese informationen ohnehin nichts
Guten Abend Jasper!
Ich kann meinem Vorredner nur das Recht geben. Sie müssen Ihr berechtigtes Interesse nachweisen. Beim Kaufinteresse kann Ihnen der Käufer eine schriftliche Einverständniserklärung abgeben;