Ich habe eine Sängerin unter Vertrag, aber was sie beim letzten Auftritt veranstaltet hat war das reinste Desaster. Ich hab so einen Hals auf sie. Kann ich irgendwie Schadensersatz geltend machen?
Hallo. Was haben Sie denn vertraglich vereinbart? Gesetzlich können Sie nicht so leicht Ersatz verlangen, außer es ist Ihnen ein konreter Schaden (kaputtes Mikro) entstanden. Künstler und ihre Darbietungen sind nunmal auch von der Tagesform abhängig.