Diebstahl

Gelöst
DINA - 9. März 2012 um 16:17
PLZ HELP Beiträge 53 Mitglied seit Mittwoch November 2, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 4, 2014 - 12. März 2012 um 09:37
Guten Tag,

ich habe meine Arbeitskollegin den Diebstahl meiner Handtasche auf der Arbeit ( in der Öffentlichkeit ) ohne Beweise vorgeworfen.
Kann sie mich denn deswegen anzeigen?
Ich danke euch dafuer , dass ihr mir schnell behilflich sein wollt.
MFG

1 Antwort

PLZ HELP Beiträge 53 Mitglied seit Mittwoch November 2, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 4, 2014 2
12. März 2012 um 09:37
Guten Tag!
Ich befürchte , die Person kann Sie wegen Diffamierung anzeigen. Ich hoffe , es kommt nicht dazu aber das deutsche Strafrecht sieht das folgende vor:
"§ 187Verleumdung

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft".
.
Quelle: https://dejure.org/gesetze/StGB/187.html
L.G