Familienhilfe der Krankenversicherung

KARMIN 39 - 12. März 2012 um 15:10
Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 - 13. März 2012 um 14:15
Guten Tag,

ich bin normalerweise Sozialhilfe Empfängerin. Da das Arbeitsamt meinen " Betrug " entdecke ( denn ich war nebenbei arbeiten), wurde mir eine Zahlungssperre aufgehängt. Ich habe dazu Angst , dass die Lebensversicherungsbezahlung eingestellt wird .Und fraglich ist , wie es mit der vorsieht? Kann mein Freund mich mitversichern?
Danke euch für Rückmeldung im Voraus.
L.G

1 Antwort

Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 184
13. März 2012 um 14:15
Guten Tag!
Also zum ersten Punkt wären Sie trotz Sozialhilfe - Leistungssperre Krankenversichert versichert. Aber Familien-versichert werden Sie auf keinen Fall, solange Sie Ihren Freund nicht geheiratet haben , denn die Familienhilfe der Krankenversicherung sieht nur Eheleute / Familienangehörige vor. Und ohne Eheschließung sind Sie im Sinne des Sozialrechtes keine Familienangehörige.
Mit freundlichen Grüßen