kity
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12. März 2012 um 16:52
PLZ HELP
Beiträge53Mitglied seitMittwoch November 2, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 4, 2014
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13. März 2012 um 16:46
Guten Tag,
ich bin Portugiesin und war mit einem deutschen Mann verheiratet.
Nach unserer Scheidung haben wir das gemeinsame Sorgerecht beantragt und bekommen. Doch ist unsere Tochter bei mir wohnhaft.
Doch erlaubt mir meinem Ex- Mann nicht mein Kind mit nach Portugal zu nehmen. Unter dem Aufwand , dass er Angst davor hat , mit ihr dort zu bleiben.
Was soll ich denn tun ? Kann ich denn ohne sein schriftliches Erlaubnis meine Tochter mit nach unserer Heimat mitnehmen?
PS: mein7 jähriges Kind ist deutscher Staatsbürgschaft.
Ich danke allen Lesern , die sich die Zeit nehmen werden , meine Frage zu beantworten.
Lieben Gruß
PLZ HELP
Beiträge53Mitglied seitMittwoch November 2, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 4, 20142 13. März 2012 um 16:46
Hallo!
Ich fürchte seine Erlaubnis wäre auch notwendig , wenn er das Mitsprachrecht hat.
Nun versuch den davon zu überzeugen , dass du nur den Urlaub in Portugal mit deiner Tochter aus familiäreren Gründen( Kontakt zur Familie haben) , teile mit dem die Reisedaten mit....)...
Ich hoffe , er wird das Erlaubnis unterschreiben.