Rechte von gleichgestellten Partnern

marcicella - 12. März 2012 um 17:00
 marko - 13. März 2012 um 16:48
Guten Tag,

ich bin mit meiner Freundin zusammen. Doch sind wir beide gegen das Prinzip des "Heirates". Wir sind beide Anhänger von der Freiheit. Nun geht es darum , dass ich meine Freundin ihre Rechte nach meinem Tod versichern will.
Wie kann ich es denn tun , ohne zum Standesamt gehen zu müssen?
PS: Es geht um gleichgestellte Partner.
Danke den Hinweisen im Voraus.
L.G

1 Antwort

Hallo! in welcher Ebene ? In Bezug auf Erbrecht ? Wenn ja , Via Testament kannst du ihr ihre Rechte absichern