CHOUCHOU
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22. März 2012 um 13:56
Katarina02
Beiträge223Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juli 3, 2014
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23. März 2012 um 14:22
Guten Tag,
ich war mit einem Mann verheiratet , und von ihm ein Kind bekommen. Doch bin ich ihm fremd gegangen und ein Kind von einem anderen Mann bekommen. Nachdem ich es auf der Welt gesetzt habe , hat mein Mann einen Vaterschaftstest gemacht und die Wahrheit herausgekriegt. Darf er meinem zweiten Kind den Namen entziehen lassen?
Danke euch für eure Rückmeldung im Voraus.
L.G
Katarina02
Beiträge223Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juli 3, 201438 23. März 2012 um 14:22
Hallo!
Es war nicht klug genug von Ihnen , den Vaterschaftestsdurchfuehrung zuzulassen , wenn Sie im Vorfeld wissen , dass das Kind nicht von Ihrem Ehemann ist.
Nun sollte es zum Anfechtungsverfahren kommen , werden alle Pflichten und natürlich die Rechte des "Scheinvaters" dem Kind gegenüber aufgehoben.