ROSE MARIE
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22. März 2012 um 14:01
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022
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23. März 2012 um 14:48
Guten Tag,
ich bin französische Bürgerin. Hierzulande ansaessig. Ich war in eingetragener Lebensgemeinschaft mit einem Deutschen. Der Vater meines viermonatigen Kindes. Nun möchte ich mich gerne von ihm trennen. Doch habe ich davor Angst , dass er mir das Kind weg nimmt , da er deutscher und wohlhabender Deutscher ist.
Wie kann ich mein Kind hundertprozentig behalten , ohne nach Hause einziehen zu müssen?
Fuer eure Tipps bedanke ich mich im voraus.
L.G
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022184 23. März 2012 um 14:48
Hallo!
So viel es mir bekannt ist , stehen die Eltern automatisch das Sorgrecht zu, denn eine eingetragene Lebensgemeinschaft wird auf irgendwelcher Weise einer Ehe gleichgestellt . Sollte sie doch aufgehoben werden , könnten Erwägungen des Kindeswohls also auch dazu führen, dass ein Elternteil das Sorgerecht zugesprochen erhält.Und dies hat bestimmt mit der Staatsbürgerschaft zu tun.