SQIP
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23. März 2012 um 16:58
master -mind 2
Beiträge74Mitglied seitMontag November 28, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 6, 2013
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26. März 2012 um 15:42
Guten Tag,
Darf man zwei Arbeitstätigkeiten bei zwei verschiedenen Arbeitgeber üben? Ich bin Schlosser von Beruf (VZ)?
Ich danke euch für eure Antworten im Voraus.
Lieben Gruß
master -mind 2
Beiträge74Mitglied seitMontag November 28, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 6, 20131 26. März 2012 um 15:42
Hallo!
Wenn ihr ursprüngliche Arbeitgeber damit einverstanden sein sollte , können Sie einen zweiten Job beschaffen , aber sie dürfen den legalen Arbeitszeitraum nicht überschreiten: eine maximale reguläre Wochenarbeitszeit von 48 Stunden.
Sie müssen denn sehen , wie sich das mit ihrem ersten Job vereinbaren lässt.
Gruß