Dem Wohnhaus gegenüber , wo wir uns wohnen , gibt es keinen Gehweg Den Inhaber darauf angesprochen zu haben , hat uns kein Schrittchen vorwärts gebracht., selbst wenn dies für unseren Kindern gefährlich ist. Nun wüsste ich gerne , ob es ein Wohngesetz ihn dazu verpflichten kann , die Sache zu erledigen beziehungsweise einen Gehweg bauen zu lassen?
Danke sehr für eine mögliche Rückmeldung.
mfG
Hallo!
Diese Frage ist ehrlich gesagt ist eigenartig.
Ich würde sagen , Sie sollen sich ans Straßenverkehrsordnungsamt wenden und danach fragen.
Ich bitte Sie um Entschuldigung , dass ich die Antwort auf Ihre Frage nicht habe , aber Sie haben mindestens meinen Ratschlag.))))
Gruß