OMAR
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3. Mai 2012 um 16:11
RE.VW
Beiträge183Mitglied seitDonnerstag November 3, 2011StatusMitgliedZuletzt online:November 20, 2015
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4. Mai 2012 um 15:56
Guten Tag,
Jeder Blinde kann meinen Vater als unzurechnungsfähige Person einstufen.
Nun möchte ich gerne seinen Umstand in offizieller Sinne deklarieren. Ins Altenheim will ich ihn nicht schicken aber ich kann gleichzeitig nicht auf ihn 24 Std. aufpassen und ihn daran hindern , Gelder abzuziehen oder mit seiner EC- Karten zu kaufen.
Ihn einzusperren kommt auch nicht in Frage.
Idee?Vorschlag?
RE.VW
Beiträge183Mitglied seitDonnerstag November 3, 2011StatusMitgliedZuletzt online:November 20, 201515 4. Mai 2012 um 15:56
Hallo!
Erstens kannst du der Bank einen ärztlichen Attest vorlegen, ihm den Zugang zu seinen Konten zu versperren.
Zweitens kannst du eine Person einstellen , die auf ihn in deiner Abwesenheit aufpassen kann.... Den Perso würde ich nicht in seiner Handreiche lassen... Irgendwo habe ich gelesen , dass ein Agent einen Telefonanschlussvertrag mit einer unzurechnungsfähigen Person abgeschlossen hat , Promotion zu kassieren(((