BERLINO
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3. Mai 2012 um 17:06
RE.VW
Beiträge183Mitglied seitDonnerstag November 3, 2011StatusMitgliedZuletzt online:November 20, 2015
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4. Mai 2012 um 15:58
Guten Tag,
Schuldenausgleich
Ich habe 50 % der Erbe meines verstorbenen Mannes gerbt.
Meine Kinder je 25%.
Nun geht es darum , dass meine Tochter ihrem Bruder eine enorme Summe schuldet, die er niemals zurückzahlen könnte.
Kann sie ihm von seinem Erbteil abziehen und es beim Notar registrieren lassen?
Ich danke allen , die sich die Zeit genommen haben , mir zu beantworten.
L.G
RE.VW
Beiträge183Mitglied seitDonnerstag November 3, 2011StatusMitgliedZuletzt online:November 20, 201515 4. Mai 2012 um 15:58
Hallo!
An deiner Stelle würde ich - als Mutter - mit den beiden Kindern reden wollen und die Sache in Ruhe abklären. Sie KÖNNEN es doch besprechen und die Vereinbarung notariell registrieren lassen.
Ich sehe überhaupt keinen Grund zur Sorge.
L.G