MFG
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23. Mai 2012 um 17:13
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022
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24. Mai 2012 um 15:16
Guten Tag,
ich bin in Straßburg ansaessig. Dort habe ich einen interessanten Job in Basel gefunden, worum ich mich beworben habe.
Sollte ich dafuer ein Arbeitserlaubnis kriegen? Wenn ja, von den deutschen oder von den schweizerischen Behörden ?
PS: ich bin halb deutsch: halb Franzose.
Vielen Dank für eure Aufklärung im Voraus.
MFG
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022184 24. Mai 2012 um 15:16
Hallo! Da die Schweiz der EU nicht angehört , gelten Sie als ausländischer Bürger. Daher ist die Aufenthaltsbewilligung notwendig in die Schweiz einziehen zu dürfen. Doch ist es schon vorteilhaft den Job zu kriegen , es erleichtert Ihnen die Sache ... Doch hoffe ich mal , dass der besagte Job bei einem Unternehmen wäre . Denn der Eingestellte bei privater Personen kriegt nach schweizerischem Ausländergesetz keine Aufenthaltsbewilligung .