pikobella
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23. Mai 2012 um 17:29
Achim.M
Beiträge123Mitglied seitDonnerstag November 3, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 20, 2014
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24. Mai 2012 um 15:29
Guten Tag,
Es geht um einen Jungen , der seine Eltern per Familienzusammenführung hierher holte. Er war in der Schule an eine Schlägerei in der Schule verwickelt. Er bekennt sich dazu , der Schuldige zu sein.
Wird er jetzt deswegen abgeschoben? Er kriegt seinen Aufenthalt alle zwei Jahre verlängert.
Ich danke allen ,die sich zu Wort melden möchten.
Viele Grüße
Achim.M
Beiträge123Mitglied seitDonnerstag November 3, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 20, 20148 24. Mai 2012 um 15:29
Hallo!
Meiner Meinung nach lässt es sich ausschließen , dass ein Schüler wegen einer Schlägerei nach Hause ( zu seiner Heimat) abgeschoben wird... Das glaube ich auf keinen Fall. Viellicht wird es ihm als Minderjährige einen Besuch beim Psychiater verordnet oder Tätigung von Sozialstunden... Aber deswegen abgeschoben zu werden? Glaube ich nicht... So hart ist das deutsche Ausländergesetz wiederum nicht.