Fahrprüfung zwei mal bezahlen?

leonardo.C - 23. Mai 2012 um 17:45
Taube Beiträge 108 Mitglied seit Donnerstag November 3, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: April 9, 2014 - 24. Mai 2012 um 18:04
Guten Tag,

ich bin Schülerin. Da ich ein Pratikumstelle in Berlin antreten muss , muss ich auch logischerweise die Fahrschule wechseln.
Die Unterlagen wurden schon von einer zur Schule weitergeleitet, aber man meint ich muss nochmal die Gebühren der Fahrprüfung bezahlen.
Muss ich es wirklich? Muss man für die Fahrprüfung zwei mal bezahlen , wenn man die Fahrschule gewechselt hat?
Ich danke euch für eventuelle Antworten.
L.G

1 Antwort

Taube Beiträge 108 Mitglied seit Donnerstag November 3, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: April 9, 2014 2
24. Mai 2012 um 18:04
Hallo!
Zitat:
"Wenn Sie die theoretische Prüfung bestanden haben, kann es sein, dass die neue Fahrschule keinen Grundbetrag verlangt oder nur einen Teil des Grundbetrages. Der neue Fahrlehrer wird sich mit Ihrer alten Fahrschule in Verbindung setzen und den Fahrschulwechsel bei der Prüfstelle (TÜV / Dekra setc.) melden. Das ist zwar kein großer Aufwand für den Fahrlehrer, aber etwas kann er dafür schon berechnen und Fahrlehrer wollen es auch nicht gerade fördern, dass Fahrschüler nach Lust und Laune die Fahrschule wechseln.

Wenn Sie bereits eine theoretische Prüfung gemacht haben, sind die erforderlichen Ausbildungsnachweise über die theoretische Ausbildung bereits in den Akten bei der Prüfstelle. Ihre alte Fahrschule muss Ihnen einen Nachweis über den Stand der Ausbildung einschließlich der geleisteten Sonderfahrten aushändigen bzw. der neuen Fahrschule zur Verfügung stellen. Wenn Sie die vorgeschriebenen Sonderfahrten bereits gemacht haben, könnte es aber trotzdem sein, dass der neue Fahrlehrer z.B. eine zusätzliche Autobahnfahrt mit Ihnen durchführen will. Das wird er bestimmt verlangen, wenn Ihr alter Fahrlehrer unter Kollegen als "Schwarzes Schaf" bekannt ist. Ein Fahrlehrer darf einen Schüler nur dann zur Prüfung vorstellen, wenn er die Fähigkeiten des Fahrschülers als ausreichend einstuft. Die Mindestanzahl der Sonderfahrten genügt nicht, wenn der Fahrlehrer erkennt, dass der Schüler sich selbst oder andere dabei noch gefährdet. Dies ist gesetzlich geregelt. Fragen Sie vor dem Fahrschulwechsel Ihren neuen Fahrlehrer nach Anerkennung der bereits absolvierten Sonderfahrten, damit Sie später keine Überraschung erleben. Im allgemeinen werden die bereits geleisteten Fahrstunden und Sonderfahrten bei einem Fahrschulwechsel voll gewertet und Sie müssen keine unnötigen Fahrstunden machen.

Was bei der Wahl einer neuen Fahrschule noch zu beachten ist, behandeln wir bei dem Menüpunkt: So findet man die richtige Fahrschule."

Quelle: http://www.fahrschule-wechseln.de/