Meine Mutter ist die Inhaberin unserer Wohnung. Nun muss sie jetzt ins Altenheim, weil sie eine Dauerpflegerin an ihrer Seite braucht. Sie schlug mir vor , dahin einzuziehen natürlich gegen eine Miete in Höhe von 400 Euro monatlich.
Das Problem liegt darin ,dass ich Wohngeld vom Arbeitsamt kriege. Wird dann es gestrichen, wenn ich dem Amt die Adresse meiner Mutter mitteilen würde?
PS: ich kriege 430 Euro als Wohngeld.
Den schönsten Dank schon mal für eure Mühe.
Mit lieben Grüßen
kedira
Beiträge13Mitglied seitFreitag Juni 8, 2012StatusMitgliedZuletzt online:Juni 29, 20126 8. Juni 2012 um 09:30
Nein so lange die Wohnung nicht auf den Namen deiner Mutter läuft. Ich würde mich natürlich trotzdem noch schnell erkundigen. Es sollte aber kein Problem sein.
Bäckerin
Beiträge32Mitglied seitDonnerstag Mai 10, 2012StatusMitgliedZuletzt online:Mai 21, 20143 7. Juni 2012 um 15:54
Meiner Meinung nach , wird Ihr Wohngeld nicht gestrichen wenn ein Mietvertrag unterschrieben wird. Dass du in die Wohnung deiner Mutter einziehen willst , heißt es wiederum nicht , dass du keine Miete bezahlen musst;Du bist schließlich eine volljährige Frau.
12. Juni 2012 um 15:21