NOURE
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6. Juni 2012 um 16:04
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022
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7. Juni 2012 um 16:51
Guten Tag,
meine Freundin will ins Ausland gehen , zwei Auslandssemester im Rahmen ihrer Magisterarbeit machen. Ich möchte natürlich mitgehen. Denn ein Leben ohne sie kann nicht gelebt werden. Mein Chef will mir keinen unbezahlten Urlaub geben.
Sollte ich jetzt mit ins Ausland gehen , werde ich nach meinem Rückkehr nach Deutschland ALG beantragen und bekommen dürfen bis ich einen neuen Job gekriegt habe?
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022184 7. Juni 2012 um 16:51
Guten Tag !
Erstens gilt die sogenannte Sperrfrist bei bei Selbstkündigung oder Vertragsbehebung ( Alles dazu findest du unter: http://www.arbeitsagentur.de/nn_452852/SiteGlobals/Forms/Suche/serviceSuche__Form,templateId=processForm.html?zielgruppe=buerger&allOfTheseWords=sperrzeit+&x=0&y=0&lang=de)......
Nach Ablauf der Sperrzeit kann ALG beantragt werden...
Ich hoffe , sie denken richtig über Ihre Entscheidung nach...