Erbschaft bei nicht-verheiratetem Paar

Gelöst
lydie - 6. Juni 2012 um 17:41
Toto .T Beiträge 30 Mitglied seit Freitag Dezember 9, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 24, 2014 - 7. Juni 2012 um 17:26
Guten Tag,
Seit 2009 bis Mai 2012 lebte ich mit meinem Freund zusammen. Ich bin 31 Jahre und er war 70 Jahre alt. Er besaß ein Immobilienhaus, 04 weitere Lokale , die er vermietet hatte. Dazu hat er 03 Kinder aus einer alten Ehe.
Nun wüsste ich gerne , wie ich meine Rechte auf Rente , Erbschaftsteil und aufs halb Halbwaisenrente meines dreimonatigen Kindes in Anspruch nehmen kann.
Vielen dank dafuer , dass ihr mir beantworten wollt.
mfG
Lydie

1 Antwort

Toto .T Beiträge 30 Mitglied seit Freitag Dezember 9, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 24, 2014 3
7. Juni 2012 um 17:26
Hallo!
Hat der verstorbener Freund kein Testament hinterlassen oder habt ihr keinen Erbvertrag vor seinem Tod abgeschlossen ??? Wenn nicht , sieht es voll schlecht aus , denn das Erbschaftsgesetz sieht nur Ehegatten und Verwandte aus....
Ich weiß, diese Antwort mag für dich enttäuschend klingen , aber so sieht es bei nicht- ehelicher Gemeinschaft aus... Ich hoffe nichtsdestotrotz , ihr verstorbener Freund hat mindestens ein Testament hinterlassen... Falls Sie die Kontaktdaten seines Anwaltes haben , setzen Sie sich mit ihm in Verbindung..