Vor 03 Jahren ist mein Vater verstorben. Meine Mutter vor zwei Monate. Vor deren Tod wurde ich schon aus persönlichen Gründen enterbt.
Es geht normalerweise um eine Erbe , die 30000 Euro wert ist. Meine Mutter hat meine andere Schwester einen Check von 15690 Euro als geliehene Summe ausgehändigt.
Nun habe ich jetzt zwei Fragen:
- Wie macht man die Enterbe rückgängig?
- Kann man die geliehene Summe von der Erbe abziehen?
Vielen Dank an euch , dass ihr meinem Eintrag Aufmerksamkeit geschenkt habt.
Mit liebem Gruß
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022184 8. Juni 2012 um 13:28
Hallo!
Eine Enterbe lässt sich nicht rückgängig machen , denn sie existiert in der deutschen Gesetzgebung einfach nicht... Eine Erbe kann zwar entzogen oder beschränkt werden , wenn diesen Gründen da sind : lies mal : https://dejure.org/gesetze/BGB/2333.html Doch ein Pflichtteil soll ein Abkömmling bekommen : Lies mal das hier: http://www.buzer.de/gesetz/6597/a93968.htm Hoffe , ich konnte dir eine kleine Hilfe leisten.
L.G
Hallo Janine 01!
Zuerst bedanke ich mich bei dir , dass du mir so schnell geantwortet hast , doch wüsste ich gerne , von wem ich mein Pflichtteil verlangen darf ... und die zweiter Frage hast du mir nicht geantwortet... Hast du es vergessen oder kennst du die Antwort darauf nicht ?
Ich entschuldige mich bei dir , dass ich dich weiterhin stören muss...