ich habe herausgefunden, dass mein vor drei WOchen gekafter Gebrauchter mängelbehaftet ist. undzwar sehr, also im vergleich zu dem was ich eigentlich kaufen wollte eine echte rostlaube. muss der verkäufer den wagen zurücknehmen?
,das kann ich aus der ferne leider nicht recht beurteilen. wenn die mängel aber derart gravierend sind und nicht dem vereinbarten entsprechen, dann dürfen sie vom vertrag zurücktreten, wenn sie arglistig getäuscht wurden