Auto zerkratzt

darinka - 21. November 2010 um 13:34
 ulli - 21. November 2010 um 13:35
Guten Tag,

ich habe mir ein neues auto bestellt. dieses wurde dann bestellt und extra für mich angefertigt. als ich es am 18.11. bekommen habe, hab ich gesehen, dass ein langer kratzer auf der linken vorderen türe ist.

habe ich anspruch darauf, das ersetzt zu bekommen?

lg, darinka

1 Antwort

ja, natürlich. hier greift die sogenannte sachmängelgewehrleistung.

anspruchsgrundlage findest du im § 437 BGB.