Hallo!
Ich habe dir diesen Auschnitt herausgeschnitten. Es geht um die Auszahlung der Erwerbsminderungsrente .
"Die volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente wird frühestens 6 Monate nach Eintritt bezahlt. Davor erhalten Sie 6 Wochen lang Entgeltfortzahlung und danach Krankengeld
Die Auszahlungshöhe hängt von Ihrem bisherigen Einkommen, Ihren Versicherungsjahren und davon ab, ob Sie in den alten oder den neuen Bundesländern wohnen. Insoweit muss die Berechnung individuell erfolgen. Im Schnitt beträgt die volle Erwerbsmindungsrente 30 - 34 Prozent des bisherigen Bruttoeinkommens. Bei der teilweisen Erwerbsminderungsrente ist es die Hälfte
Die volle Erwerbsminderungsrente erhalten Sie erst mit Vollendung des 63. Lebensjahres. Wenn Sie jünger sind, erfolgt für jeden Monat früherer Inanspruchnahme ein Abschlag von 0,3 Prozent oder maximal 10,8 Prozent
Die Auszahlung erfolgt als Zeitrente, d.h. sie wird nur für maximal 3 Jahre bewilligt. Eine Wiederholung ist mit neuem Antrag möglich. Eine Dauerrente kann bewilligt werden, wenn eine Verbesserung der Erwerbsfähigkeit unwahrscheinlich ist
Wenn Sie das 65. Lebensjahr vollenden, wird die Erwerbsminderungsrente in eine normale Regelaltersrente automatisch umgewandelt
Leistungen aus der Unfallversicherung mindern die Erwerbsminderungsrente
Die Zahlung erfolgt höchstens bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze
Während des Bezugs der Rente wegen voller Erwerbsminderung sind Sie versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung" Quelle: http://www.arbeitsratgeber.com/erwerbsminderungsrente-0280.html
L.G