Michael
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9. Oktober 2012 um 17:43
Sonja.O
Beiträge128Mitglied seitDonnerstag November 3, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 16, 2014
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11. Oktober 2012 um 15:08
Guten Tag,
Da es um meine Freundin anging , habe ich der Polizei verschwiegen , dass sie die Schuldige an meinen Unfall war... Denn sie war voll besoffen...
Falls es doch zu Lichte kommen, dass sie die Fahrer war , werde ich was riskieren?
Sonja.O
Beiträge128Mitglied seitDonnerstag November 3, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 16, 201411 11. Oktober 2012 um 15:08
Guten Tag!
" Gilt ein Schweigen vor Gericht auch als "Falschaussage"?
Ein Schweigen stellt eine unvollständige und somit falsche Aussage dar. Dies gilt natürlich nur, wenn die verschwiegene Tatsache auch relevant für die Tat ist.
Sicherlich kommt es selten vor, dass ein Zeuge komplett zu einem Sachverhalt schweigt. Manchmal wird der Zeuge jedoch bewusst ein Sache verschweigen, welches ihm sodann zum Verhängnis werden kann". Quelle: https://www.rechtsanwalt-louis.de/eidesgleiche-bekraeftigung/