VAN DAMM
Beiträge110Mitglied seitMittwoch November 2, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Januar 24, 2014
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30. Oktober 2012 um 14:54
Katarina02
Beiträge223Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juli 3, 2014
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31. Oktober 2012 um 15:01
Guten Tag,
Dass der Arbeitgeber ein Führungszeugnis von einem Bewerber verlangt , kann ich schon nachvollziehen.... Aber dass er die Vorlage eines Urteilsvermögensberichtes beim Vorstellungsgespräch finde ich schon diskriminierend.... Keiner meiner Deutschen Freunden , die je ein V.G hatten müssten solchen Bericht vorliegen...
Kann ich deswegen den Arbeitgeber zur Rechenschaft ziehen? Auf welches Gesetz basiert sich dieses Recht?
Vielen Dank für eure Hilfe schon mal.
MFG
Katarina02
Beiträge223Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juli 3, 201438 31. Oktober 2012 um 15:01
Hallo!
Als Arbeitsgebrin kann ich vollnachvollziehen , dass ein Chef von den Bewerben einen Urteilsvermögensbericht verlangt... Er darf ruhig davon ausgehen , dass derjenige voll geschäftsfähig ist , böse Überraschungen zu vermeiden... Darin sehe ich nichts verkehrtes ... Und das hat mit Sicherheit mit der Staatsbürgerschaft des Bewerbers nichts zu tun.....