marsbrigitte
Beiträge1Mitglied seitSamstag November 17, 2012StatusMitgliedZuletzt online:November 17, 2012
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Geändert am 30. Januar 2019 um 07:47
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30. Januar 2019 um 07:46
Guten Tag,
ich bin als angestellte Außendienstmitarbeiterin tätig und beziehe ein Grundgehalt. Dazu kommen monatliche Prämien, die je nach Leistung variieren, ca. 400 Euro pro Monat. Mein monatliches Gehalt beträgt dann ca. 1.600 bis 1.700 brutto. Wie hoch ist die Zahlung des Arbeitgebers im Lohnfortzahlungsfall? Wird nur das Grundgehalt oder auch die Prämie berücksichtigt?
Danke für eine Antwort
Bei unterschiedlich hohen Bezahlungen wird in der Regel der Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate ermittelt, und zwar unter Berücksichtigung von Leistungsprämien und Zulagen.
Da es sich um monatliche Prämien handelt, die regelmäßig mit dem Arbeitsentgelt ausgezahlt werden, dürften sie nicht als Sondervergütungen behandelt werden, die gemäß
§ 4a Entgeltfortzahlungsgesetz von der Berechnungsgrundlage abzuziehen sind.
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022184 Geändert am 9. Januar 2019 um 00:37
Hallo!
Was soll ich denn unter "die je nach Leistung variieren" verstehen? Machen Sie denn Überstunden? Oder gehen Sie Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit nach?
Erst einmal danke für die Reaktion. Jetzt zum Detail: Wenn ich einen Kunden besuche, erhalte ich eine Prämie von € 0,60 pro Kunde. Zusätzlich bekomme ich für zwei Positionen bei diesem Kunden (wenn sie zutreffen) je € 0,60. Es ist eine leistungsbezogene Prämie, die sozialversicherungspflichtig ist und zum Grundgehalt addiert wird. Mein Bruttogehalt beträgt € 1397,00 zzgl. Firmenwagen (€ 246,00) und zzgl. der erwirtschafteten Prämie (ca. durchschnittlich € 400-500), die je nach persönlicher Leistung auch höher ausfallen kann. Wir sind ca. 100 Mitarbeiterinnen bundesweit. Unsere Firma zahlt bei Krankheit (Lohnfortzahlung 6 Wochen) auf der Basis des Grundgehaltes von € 1397,00 (ohne Prämie) und auch während der 14-tägigen Urlaubszeit (Betriebsurlaub) nur ein Entgelt in Höhe des Grundgehaltes, ohne das Bundesurlaubsgesetz zu berücksichtigen. Meine Frage ist ganz einfach: Wie wird die Lohnfortzahlung berechnet? Nur Grundgehalt oder Grundgehalt inkl. Prämie? Wir hatten Fälle, in denen die Kolleginnen während der Arbeitszeit (Unfall) krank wurden oder mit Krücken arbeiten, weil sie es sich nicht leisten können zu Hause zu bleiben. Ich bedanke mich im Voraus für eine detaillierte Nachricht auch im Sinne meiner Kolleginnen.
Zwar gibt es keine gesetzliche Regelung darüber, aber es sollte eine schriftliche Vereinbarung über diese Provisionen/Prämien vorliegen. Der Lohn müsste im Krankheitsfall gleich hoch sein, wie ihr arbeitet. Natürlich ist die Rede von einer beschränkten Zeit (maximal 6 Wochen).