Darf der Pfandbon in die Trinkgeldkasse ???

Gelöst
Tschungelman - 17. November 2012 um 19:05
sarah2012.sarah Beiträge 20 Mitglied seit Montag November 12, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: Mai 22, 2014 - 21. November 2012 um 14:41
Guten Tag,
es geht um den Einzelhandel
darf ein gefundener Pfandbon, eingelöst und dann in die Trinkgeldkasse fließen ??
(natürlich erst nach einer gewissen zeit, und nur dann wenn sich kein Kunde meldet).

Wem gehört die Trinkgeldkasse ??? Ausschließlich den Mitarbeitern ??

Danke
Tschungelman

6 Antworten

Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 184
19. November 2012 um 14:51
(natürlich erst nach einer gewissen zeit( man soll darunter 6 Monate verstehen ), und wenn nur dann wenn sich kein Kunde meldet , wird der eingelöste Bon in die Trinkgeldkasse fließen und schließlich den Mitarbeitern gehören.... Das wurde uns immer in der Schule beigebracht , wenn es um ein gefundenes aber nicht abgeholtes Fundstueck ( beim Fundbüro) geht.
naja
eigentlich wollte ich eine verbindliche also auf vielleicht gesetzesgrundlage basierende Antwort.
(nicht grad so wie's man damals in der Schule gelernt hat.... nix für ungut)

Tschungelman
Hallo!

Lass es einfach in die Trinkgeldkasse einfließen... Zwar werde ich nicht reich davon sein , aber ich gebe nie die Pfandbons zurück , die ich in den Rückgabeautomaten finden... Wenn die Kunden so blöd sind und ihren Bons vergesslich sind und deren Bons herumliegen lassen , dann haben sie einfach Pech gehabt.^^^^^^^^
ich denke mal, die pfandbons werden so eingestufft wie bargeld. finde ich bargeld gebe ich es auch für die Trinkgeldkasse ab.
Aber hat der Chef ein Anrecht auf die Trinkgeldkasse???
Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 184
21. November 2012 um 12:31
Hallo!
Wenn ich ein Blick in § 107(3): Berechnung und Zahlung des Arbeitsentgelts werfe , lautet die Antwort NEIN... Das Trinkgeld steht dem Chef nicht zu.
hallo janine


da gucke ich mal soofort
o.k. hier der Absatz

§ 107

(3) Die Zahlung eines regelmäßigen Arbeitsentgelts kann nicht für die Fälle ausgeschlossen werden, in denen der Arbeitnehmer für seine Tätigkeit von Dritten ein Trinkgeld erhält. Trinkgeld ist ein Geldbetrag, den ein Dritter ohne rechtliche Verpflichtung dem Arbeitnehmer zusätzlich zu einer dem Arbeitgeber geschuldeten Leistung zahlt.

Aber wenn in der trinkgeldkasse, eingelöste Pfandbons auch sind ???

??????
sarah2012.sarah Beiträge 20 Mitglied seit Montag November 12, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: Mai 22, 2014 2
21. November 2012 um 14:41
Pfandbon liegen lassen = binnen paar Tage nicht mehr danach fragen stufe ich als TRINKGELD / ALMOSEN ein. Aufgrund dessen stufe ich ein eingelöstes aber nicht abgeholtes Pfandbon als Trinkgeld ein...