Besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld nach Aufhebungsvertrag?

Gelöst
Stevia69 Beiträge 2 Mitglied seit Dienstag November 27, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: November 27, 2012 - 27. November 2012 um 09:26
 vIKI - 4. November 2013 um 11:57
Guten Tag,

ich habe vor, einen Aufhebungsvertrag mit meinem Arbeitgeber abzuschließen. Der Grund hierfür liegt in einem Umzug, ca. 400 km von meinem jetzigen Arbeitsort entfernt. Dort hat mein Lebensgefährte ein Eigenheim errichtet.

Ferner bin ich momentan wegen der angespannten Situation auf der Arbeit seit fast einem viertel Jahr krank geschrieben.

Besteht nach Unterschriftsleistung unter dem Aufhebungsvertrag Anspruch auf Arbeitslosengeld?

6 Antworten

Stevia69 Beiträge 2 Mitglied seit Dienstag November 27, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: November 27, 2012 5
27. November 2012 um 19:34
Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag, arbeite 30 Stunden in der Woche und bereits seit über 20 Jahre in ein und demselben Unternehmen. Könntest Du mir jetzt eventuell weiterhelfen?
YVONNE.C Beiträge 46 Mitglied seit Dienstag Dezember 13, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: April 18, 2014 29
27. November 2012 um 14:30
Paar Details bitte? VZ? TZ?Minijob? Arbeitsvertrag ? Befristet ?Unbefristet? Ohne solche Details zu wissen , ist es schwer solche Fragen zu beantworten....
Hallo Janine01,

vielen Dank zunächst erst einmal für Deine Antwort.

Leider stellt sich dahingehend ein weiteres Problem: Das Arbeitsverhältnis kann ich nach jetziger Einschätzung erst zum 31.03.2012 aufheben. Das bedeutet mit wahrscheinlicher Sicherheit, dass ich bis dahin wieder gesund geschrieben werde.

Wie verhält es sich in diesem Fall?

Kannst Du mir eventuell noch einmal helfen?
Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 184
3. Dezember 2012 um 09:13
Hallo!
Da bin ich aber überfragt... Bei Vertragsaufhebung , muss keine Kündigungsfrist berücksichtigt werden...Kann es nicht sein , dass wir einander-vorbei reden ? Auf jeden Fall herrscht die Vertragsfreiheit dabei und Ihr Arbeitgeber kann zum Beispiel angeben , dass er dich ( z.B) aus Betriebsgründen entlassen müsste...^^^^^
Bei allen Fällen wendest du dich ans Arbeitsamt , meldest du dich als Arbeitssuchende an , du teilst den zuständigen Beamten mit , dass dein AG mit der Kündigung "droht"... Dadurch wird gegen dich keine Sperrzeit verhängt( wenn dein Arbeitsvertrag aufgehoben wird)
Bei allen Faellen siehe unter : https://www.recht-finanzen.de/contents/1213-gibt-es-arbeitslosengeld-nach-einem-aufhebungsvertrag
Die schlimmsten Fehler werden gemacht, in der Absicht, einen begangenen Fehler wieder gutzumachen.
Hallo zusammen!

Darf ich mal einen Anspruch auf eine finanzielle Abgeltung meines restlichen Urlaubs , trotz lang andauernder Krankheit zu erheben?Danke einer potentiellen Antwort.
Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 184
28. November 2012 um 09:56
Hallo Stevia 69!
Gem.§ 144 SGB III bist du mitverantwortlich für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Daher müsste die 12 woechige Sperrzeit von der AG. verhängt werden... Doch lässt sich nicht in deinem Fall ändern . Denn das Beschäftigungsverhältnis endet aus wichtigem Grund: Krankheit.
Ratschlag : Da beim Aufhebungsvertrag Vertragsfreiheit herrscht , können sämtliche Details verhandelt werden: Abfindung , Urlaubsabgeltungsanspruch, die Fortzahlung des Gehaltes über die gesetzlich vorgeschriebene Frist( von sechs Wochen)....
Zu deiner Hauptfrage: voller Anspruch auf ALG.