Fahrrad umgeschmissen -> lampe kaputt

stina - 23. November 2010 um 11:50
 That's-Amore - 23. November 2010 um 11:52
Guten Tag,

ein mann hat in meiner anwesenheit mein fahrrad umgeschmissen (als er seins losmachen wollte). nun ist die lampe kaputt.

kann ich schadensersatz fordern?

1 Antwort

Hallo Stina!
Ja, das kannst du.
Da der Mann nicht vorsätzlich gehandelt hat (denke ich zumindest), kannst du ihn nicht auf 823 II BGB festnageln (hier liegt kein schutzgesetz vor).

Du kannst aber Ansprüche aus § 823 I BGB geltend machen.
Wenn du den Namen des Mannes kennst, ist es ja auch faktisch kein Problem.

Ciaoi