Hier liegt ein Urteil des Sozialgerichtes Aachen vor: Urteil vom 21.5.2010, Az. S 6 R 113/09.( http://www.recht-finanzen.de/faq/167-essenszuschuss-gilt-als-beitragspflichtiger-arbeitslohn#topedit)
Laut diesem Urteil handelt es sich bei einem Essenszuschuss, den ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern in Form von monatlichen Zahlungen gewährt, um beitragspflichtigen Lohn.